BarriereFreiheit

Was ist BarriereFreiheit bzw. BarriereFrei?

Unter BarriereFreiheit oder BarriereFrei verstehen die meisten Menschen, bauliche Gegebenheiten z. B. im Straßenverkehr wie Rampen, Fahrstühle, absenkbarer Buseinstieg oder auch ebenerdige Dusche, breite Türen etc.

Aber BarriereFrei bedeutet so viel mehr!

Es gibt nicht nur analoge Herausforderungen sondern auch digitale.

Wenn eines der Sinne wegen eines Handycaps ausfällt treten die anderen Sinne um so geschärfter auf, dass sollten wir wissen.

 

Warum sollte dieses Thema eigentlich uns Alle angehen?

Weil es Jeden zu jeder Zeit treffen kann!


Be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz

 

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts (soweit der Bund zuständig ist) und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).

Quelle: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/Behindertengleichstellungsgesetz/Behindertengleichstellungsgesetz.html


Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ist am 01.01.2008 in Kraft getreten

 

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen - Petra Wontorra

Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. In diesem Gesetz ist das Amt der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen verankert. Die letzte Änderung des NBGG erfolgte zum 25.10.2018.

 

Seit dem 01.01.2015 ist Petra Wontorra die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Zugeordnet sind die Landesbeauftragte und ihr Arbeitsstab dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Beauftragte berät die Landesregierung in allen Fragen zum Thema Inklusion, Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Zudem ist sie von allen Niedersächsischen Ministerien und der Niedersächsischen Staatskanzlei in Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben zu beteiligen, wenn diese die Zielsetzung des NBGG betreffen.

 

Der wesentliche Ziele des NBGG sind, darauf hinzuwirken, dass

 

Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beseitigt und verhindert werden,

gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und

selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird.   Weiterlesen

(Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/soziales_inklusion/soziales/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/landesbeauftragter-fuer-menschen-mit-behinderungen-13767.html)


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Ein Hilfebeitrag von netz-barrierefrei.de


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