Wir bieten "AZUA" Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI

 

für die Region Cux.Land (Cuxhaven und Landkreis) an.

   

Alltagsbegleitung

 ·         Abbau von bestehenden Überforderungen

 ·         Vermindern bzw. vermeiden sozialer Isolation

 ·         Stärken vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen

 ·         Zurückgewinnen und Erhalten der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit, damit die Person länger in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben kann.

 

Dies wird verwirklicht durch eine verlässliche Begleitung und kleine Handreichungen im Alltag

  

Unsere Leistungen umfassen

 

Wir geben Hilfestellung bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben wie,

 ·         innerhalb der häuslichen Umgebung (z.B. Wäsche aufhängen)

 ·         außerhalb der häuslichen Umgebung (z.B. bei der Grabpflege, Einkaufen etc.)

 

Unterstützen bei

 ·         Umgang mit Behördenangelegenheiten

 ·         Alltäglicher Korrespondenz (z.B. öffentliche Stellen wie Ämter, Banken, Versicherungen etc.)

 ·         Notwendig werdenden, pflegebedingten Umzug (z.B. Seniorenheim)

 

Wir Begleiten bei

 ·         Einkäufen

 ·         Botengängen (z.B. Behörden, Post etc.)

 ·         Öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Besuch eines Gottesdienstes)

 ·         Fahrten zum Arzt

 ·         Wahrnehmung von Terminen

 ·         Freizeitgestaltungen (z.B. Kaffee trinken mit Freunden, Spiele Treff, Lesungen etc.)

 

Unsere Motivation ist es unter anderem, zu ermutigen und Impulse zu geben um somit die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zu gewährleisten.

 

Wir hören aber auch nur einfach zu, lesen vor, rätseln oder spielen um die kognitiven und motorischen Fähigkeiten zu verbessern.

  

Diese Hilfestellungen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang

 ·         Besuche von Kindergarten oder Schule

 ·         Hilfe bei der Ausbildung, Berufstätigkeit oder sonstiger Teilhabe am Arbeitsleben

 ·         Wahrnehmung von aktiv ausgeübten Ämtern

 ·         Mitarbeit in Institutionen oder vergleichbaren Bereichen (z.B. ehrenamtlichen Tätigkeiten)

 ·         Übernahme von medizinisch-pflegerischer Versorgung die nur von Fachkräften ausgeführt werden darf

 

 

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

 

Nur haushaltsnahe Dienstleistungen die unmittelbar zum Lebensbereich gehören zählen zu unserem Serviceangebot.

 

Wir unterstützen Sie bei

 ·         üblich anfallende Reinigungsarbeiten im Haushalt

 ·         der Wäschepflege

 ·         der Blumenpflege innerhalb der Wohnung und dem Balkon

 ·         nicht täglich auftretenden Anforderungen des Haushalts (z.B. Reinigen der Waschmaschine, notwendigem „Frühjahrsputz“ im Haus)

   

Unsere Dienstleistungen umfassen nicht

 ·         Garten- und Rasenpflege

 ·         Treppenhausreinigung

 ·         Haustierversorgung

 ·         Entrümpelungen (z.B. des Dachbodens oder Keller)

 ·         Entsorgung von Sperrmüll

 ·         Straßenreinigung

 ·         Winterdienst

 

  

Pflegebegleitung

 

Geschulte Pflegebegleiter/*innen unterstützen insbesondere pflegende Angehörige sind beratend aber auch organisatorisch helfend tätig.

 

Dies kann für die Bereiche in verschiedenen Pflegesituationen der Fall sein wie z.B. bei körperlichen Einschränkungen eines Kindes, älteren Person oder eines demenziell erkrankten Menschen für den die/der Pflegende verantwortlich ist.

 

Der Leistungsumfang der Pflegebegleitung beinhaltet folgendes

 ·         Ein offenes Ohr für die Sorgen der Pflegenden zu haben

 ·         Pflegende Wunsch- und Bedarfsgerecht begleiten

 ·         Pflegende in der notwendigen Kompetenzentwicklung zu unterstützen

 ·         Fähigkeit die Selbsthilfe der Betroffenen zu stärken

 ·         Helfen bei der Organisation und Struktur des Pflegealltags

 ·         Netzwerke nutzen und die Betroffenen mit Hilfsangeboten unterstützen

 ·         Die Gesundheit der pflegenden Angehörigen im Blick haben und sie zur Selbstfürsorge anregen

 ·         Anerkennung und Lob für das Geleistete innerhalb der Pflegesituation

 

Ehrenamtliche Pflegebegleiter/*innen haben sich zur Aufgabe gemacht, Angehörigen und anderen nahestehenden Pflegepersonen  mit positivem Beistand bei der benötigten Pflege zu helfen, Sie ersetzen nicht die übrigen Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich der Beratung nach § 7a SGB XI sondern unterstützen lediglich bedarfsgerecht die Pflegepersonen.

 

Pflegende sowie die zu betreuenden Personen sollen entlastet werden und somit von der Wirkung der Pflegebegleitung profitieren.